Lichttherapie

Die Rotlichttherapie und die Ultrarotlichttherapie gehören zu den therapeutischen Verfahren der Lichttherapie. Beide Methoden entfalten ihre therapeutische Wirkung durch Wärme, die sich durch die Strahlung im Gewebe entwickelt.

Aus diesem Grund zählen die Rotlichttherapie und die Ultrarotlichttherapie auch zum Teilgebiet der Wärmetherapie. Je nach Indikation wird das Licht auf die zu behandelnde Körperoberfläche appliziert.

Die Verfahren werden wie folgt definiert:

  • Rotlichttherapie – therapeutischer Einsatz der längerwelligen Rotanteile des natürlichen, sichtbaren Lichts.
  • Infrarotlichttherapie – therapeutischer Einsatz der nicht mehr sichtbaren, sich dem Rot anschließenden niederenergetischen Wärmestrahlung (Behandlung mit Infrarotlicht).

Das Verfahren

Die Rotlichttherapie wird mithilfe industriell angefertigter Glühlichtquellen mit vorgeschaltetem Rotfilter durchgeführt. Das ausgestrahlte Licht hat eine Wellenlänge von etwa einem μm und dringt im Vergleich zum natürlichen weißen Licht tiefer in das Gewebe ein, ohne die Hautoberfläche durch Wärme zu schädigen.

Das Infrarotlicht, das bei der Ultrarotlichttherapie eingesetzt wird, wird ähnlich wie das UV-Licht in drei Bereiche unterteilt: IR-A, IR-B und IR-C.

Die Lampenstrahler, die für die Therapie benutzt werden, filtern die IR-B-Strahlung und die IR-C-Strahlung ab, um die tiefer eindringende IR-A-Strahlung besser zu nutzen. Diese speziellen Strahler senden Infrarotlicht mit einer Wellenlänge von 780 nm.

Im Gewebe bewirkt das Licht eine langsame, stetige Temperaturerhöhung, die zuerst in den oberflächlichen Hautschichten und später durch Wärmerückstau auch in den tieferen Gewebeschichten auftritt.

Letztlich kommt es durch den Wärmetransport zu einer lokalen Erwärmung des geringer temperierten Fett-, Sehnen- und Muskelgewebes.

Dieser Prozess hat folgende Effekte:

  • Steigerung lokaler metabolischer Prozesse – die Stoffwechselaktivität wird erhöht
  • Verbesserung der lokalen Durchblutung – durch Vasodilatation (Gefäßerweiterungen) erhöht sich die Durchblutung
  • Detonisierung der Muskulatur – die Muskelspannung reduziert sich
  • Herabsetzung der Synovialviskosität – die Gelenkflüssigkeit verliert an Zähigkeit

Die Anwendung beider Therapien erfolgt mehrfach in Einzelsitzungen, die jeweils 10-15 Minuten andauern. Die Anwendungsgebiete der Rotlichttherapie und der Ultrarotlichttherapie sind identisch. Die Therapie kann je nach Verfügbarkeit und Verträglichkeit ausgewählt werden.

Die Rotlichttherapie/Ultrarotlichttherapie wird eingesetzt bei:

  • Arthralgie (Gelenkschmerzen)
  • Arthrosen (Gelenkverschleiß)
  • Periathropathia humeroscapularis
  • Entzündlichen Affektionen im Hals-Nasen-Ohren-Bereich (HNO) – z. B. eine Sinusitis (Nasennebenhöhlenentzündung)
  • Fibrositis-Syndrom
  • Fibromyalgie-Syndrom
  • Hautaffektionen
  • Myalgie
  • Myogelosen
  • Myotendopathien
  • Neuritiden (Nervenentzündung)
  • rheumatischen Gelenkaffektionen

Ihr Nutzen

Die Rotlichttherapie bzw. die Ultrarotlichttherapie sind bewährte Verfahren, die vor allem zur therapeutischen Behandlung von Entzündungen im Bereich des Bewegungsapparates einen wertvollen Beitrag liefern.